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Leben am Wasser
Wenn frankundfeil auf dem Balkon sitzen und auf das Wasser schauen ist dies ausgesprochen idyllisch und durchaus trendgemäß. Denn nicht nur weltweit sondern speziell auch in Deutschland gehört das „Leben am Wasser“ zu den bevorzugten Projektentwicklungen für das Wohnen - ob an Seen, Flüssen oder dem Meer. Häufig entsteht dieses begehrte Bauland aus der Umnutzung von Industriebrachen, z.B. dort, wo der Schifffahrtsverkehr für Gewerbe und Industrie die Bedeutung verloren hat. Sehr oft handelt es sich aber auch um Konversions-projekte - d.h. die Umwandlung militärischer Anlagen für zivile Nutzungen. Als Starter und damit beispielhaft sind diegewaltigen Projekte entlang der US-Atlantikküste (siehe Modellfoto Boston/Studienarbeit M. Frank) aus den 80er Jahren zu benennen, die durchaus Vorbild für viele Stadtentwicklung am Wasser weltweit waren. Denn in den USA wurden nach der Entwicklung von Interkontinentalraketen etliche Navy Shipyards und gigantische US-Army Versorgungseinrichtungen obsolet, weil deren geografische Lagen durch die neuen Reichweiten der Flugkörper nicht mehr geschützt waren. Nach Beendigung des sog. Kalten Krieges und neuer globaler, vor allem weltraumbezogener Waffentechnik wurden die Standorte militärisch ausgemustert und sind seitdem begehrte Wohnimmobilien mit Anlegesteg für das eigene Boot. In Deutschland geht der Trend zum „Leben am Wasser“ ungebrochen weiter – nun auch mit dem Projekt „Zollhafen Mainz in Rheinkultur“. Das macht uns Spaß.
Das Leitbild von frankundfeil im VOF-Vergabemanagement
Unser Leitbild enthält die Prinzipien und Werte, die unsere Arbeitshaltung bestimmen. Damit sind wir unseren Auftraggebern nachhaltig verpflichtet. Dies wissen unsere „Kunden“ aus gemeinsamen Projekten in der Vergangenheit – die neu hinzu kommenden Auftraggeber finden in unserem Leitbild die Mehr-Werte von frankundfeil. Unsere Auftraggeber kommen mit ihren unterschiedlichen Erfahrungen und Denkweisen zu uns, sie fordern von frankundfeil eine qualifizierte, effiziente und pragmatische Arbeitsweise, die termin- und kostengerecht zu einem überzeugenden Vergabeergebnis führt. Um erfolgreich zu sein, setzen wir unser gesamtes Wissen und unsere Erfahrung ein - dort woneue Rechtsurteile unser Handeln im Vergabewesen bestimmen, sind wir innovativ und zielorientiert. Hinsichtlich neuer Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW 2013) oder der neuen Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI 2013) ist frankundfeil aktuell aufgestellt. Eine ständige Beobachtung des „Vergabemarktes“ sowie eine permanente Weiterbildung ist für frankundfeil daher selbstverständlich. Im Markt bieten wir eine erfolgreiche Kombination aus relevanten Projekt- und Branchenerfahrungen. Davon profitieren unsere Auftraggeber. Sie erhalten bei jedem Vergabeverfahren - mit und ohne integrierten Planungswettbewerb - unsere maximale Leistung an Beratung und in der Auftragsumsetzung. Fazit: Wir beraten nicht nur - frankundfeil erledigt die Arbeit auch erfolgreich. Wie tun wir das? Wir sind zuverlässige und kompetente Gesprächspartner, wir machen keine falschen Versprechungen, wir erkunden die Erwartungen unserer Auftraggeber und erfüllen diese dann auch. frankundfeil ist in den Kernkompetenzen „Projektstart und Vergabeverfahren“ immer up to date. Wir arbeiten ergebnisorientiert und stehen unseren Auftraggebern immer zur Seite. frankundfeil ist fair im Umgang mit allen Projektbeteiligten, wir gehen ehrlich miteinander um und begegnen allen Menschen mit Respekt. Ach, wissen Sie was: Rufen Sie uns an, dann erfahren Sie mehr zu unserem Leitbild.
VOF-Vergabeverfahren: frankundfeil bringt die Kosten auf den Tisch
Im Vorlauf zu Vergabeverfahren von Architekten- und Ingenieurleistungen werden vom Auftrageber (Vergabestelle) die Kosten für ein Projekt abgesteckt. Die Definition eines Kostenrahmens wird geprägt durch:
■ das Budget (Haushaltsvorgabe) und
■ die Bedarfsplanung (Projektziele). Beide Aspekte müssen harmonisch in Einklang gebracht werden, damit ein realistischerKostenrahmen zustande kommt. Denn ohne diesen belastbaren Kostenrahmen sind die Projektziele und damit die Umsetzung des gesamten Projekts gefährdet. Beauftragt dies die Vergabestelle, so kümmert sich frankundfeil mit aller Erfahrung und aktuellen Kostenkenntnissen um die Erarbeitung des Kostenrahmens. Im Vorlauf zu Vergabeverfahren von Architekten- und Ingenieurleistungen sind die folgenden kostenrelevanten Bausteine erforderlich:
■ Eine Bedarfsplanung, mindestens die Aufstellung eines Raumprogramms mit m²-Vorgaben,
■ die genaue Aufgaben- und Leistungsbeschreibung der Architekten- und Ingenieurleistungen, die vergeben werden sollen und
■ die Definition des angestrebten Energiestandards für das Projekt (im Hinblick auf Investitions- und Betriebskosten) Warum ist eine fundierte Ermittlung des Kostenrahmens im Vorlauf zu Vergabeverfahren für die Vergabestelle unverzichtbar? 1.Die Schätzung des Auftragswertes (Honorarschätzung) ist mit größtmöglicher Sorgfalt und auf der Basis von objektiven Kriterien durchzuführen. Sie dient zur Überprüfung der richtigen Vergabeart und schützt somit die Vergabestelle: Nur aufgrund eines zuvor qualifiziert ermittelten Projektkostenrahmens und einer genauen Aufgaben- und Leistungsbeschreibung kann festgestellt werden, ob der Auftragswert (hier das Architekten- oder Ingenieurhonorar) eine EU-weite (VOF-Verfahren) oder eine nationale Ausschreibung erforderlich macht. Aus dem Kostenrahmen und dem Leistungsbild, das der Auftraggeber beauftragen will, werden die „anrechenbaren Kosten“ zur Schätzung der HOAI- Honorare errechnet. 2.Zur Schätzung der Projektkosten ist die frühzeitige Einbindung der Fördermittelgeber und Abstimmung über die zu erwartende Höhe der Fördermittel anzuraten. Nur aufgrund der Ermittlung eines qualifizierten Kostenrahmens kann festgestellt werden, ob und in welcher Höhe das geplante Projekt förderfähig ist. Ferner, ob ggf. die Umbau- und Modernisierungskosten das Budget für einen vergleichbaren Neubau übersteigen und ein Neubau fördertechnisch günstiger zu bewerten ist. Die gesicherte Finanzierung ist eine grundlegende Voraussetzung für den Start eines Vergabeverfahrens. 3.Die Abschätzung der „Folgekosten“ (Nutzungskosten gemäß DIN 18960) sind zunehmend eine weitere Entscheidungsgrundlage für ein „Ja“ oder „Nein“ der Fördermittelgeber! Die Nutzungskostenplanung setzt in der Projektvorbereitungsphase als „Nutzungskostenrahmen“ ebenso eine Bedarfsplanung voraus - wenn nicht gar eine erste Planungskonzeption, wie sie üblicherweise im Rahmen eines Vergabeverfahrens über Planungswettbewerbe (RPW-Verfahren) generiert wird. Wie gesagt: frankundfeil bringt die Kosten auf den Tisch.
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