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News - Archiv 2013

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Leben am Wasser


 
Wenn
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auf dem Balkon sitzen und auf das Wasser schauen ist dies ausgesprochen idyllisch und durchaus trendgemäß. Denn nicht nur weltweit sondern speziell auch in Deutschland gehört das „Leben am Wasser“ zu den bevorzugten Projektentwicklungen für das Wohnen - ob an Seen, Flüssen oder dem Meer. Häufig entsteht dieses begehrte Bauland aus der Umnutzung von Industriebrachen, z.B. dort, wo der Schifffahrtsverkehr für Gewerbe und Industrie die Bedeutung verloren hat.
 
Sehr oft handelt es sich aber auch um Konversions-projekte - d.h. die Umwandlung militärischer Anlagen für zivile Nutzungen. Als Starter und damit beispielhaft sind die
gewaltigen Projekte entlang der US-Atlantikküste (siehe Modellfoto Boston/Studienarbeit M. Frank) aus den 80er Jahren zu benennen, die durchaus Vorbild für viele Stadtentwicklung am Wasser weltweit waren. Denn in den USA wurden nach der Entwicklung von Interkontinentalraketen etliche Navy Shipyards und gigantische US-Army Versorgungseinrichtungen obsolet, weil deren geografische Lagen durch die neuen Reichweiten der Flugkörper nicht mehr geschützt waren. Nach Beendigung des sog. Kalten Krieges und neuer globaler, vor allem weltraumbezogener Waffentechnik wurden die Standorte militärisch ausgemustert und sind seitdem begehrte Wohnimmobilien mit Anlegesteg für das eigene Boot. In Deutschland geht der Trend zum „Leben am Wasser“ ungebrochen weiter – nun auch mit dem Projekt „Zollhafen Mainz in Rheinkultur“. Das macht uns Spaß.
06/08/2013

Frust vor und im VOF – Verfahren


 
 
 
 
 
 
Die Erfahrungen in unserer Kernkompetenz „Vergabewesen“ decken sich mit den Ergebnissen von Umfragen bei Architekturbüros, die an VOF-Verfahren teilgenommen haben oder auch noch zögern.
1.Viele Büros trauen sich nicht mehr zu, an Bewerbungsverfahren teilzunehmen - sie sehen keine Chancen.
2.Die Bewerbungsverfahren werden als aufwändig bezeichnet – die Mühe scheint sich nicht zu lohnen.
3.Häufig wird ganz prinzipiell die „Sinnhaftigkeit“ der VOF-Verfahren angezweifelt – das Thema wird verdrängt.
4.Büros beklagen erlebte Verstöße der Vergabestellen gegen die VOF - und fühlen sich dem machtlos ausgeliefert.
5.Kolleginnen und Kollegen berichten von einer unnötigen Einschränkung bei der Benennung der Referenzprojekte.
6.Kleine Büros würden benachteiligt – die Bewertungen durch die Vergabestellen wären nicht nachvollziehbar.
7.usw. usw.
 
In allen Kritiken ist mehr oder weniger Wahrheit enthalten. Die Qualität der Bekanntmachungen und die Qualität der Durchführung der VOF- Verfahren sind sehr unterschiedlich. Über die Möglichkeiten bei Unklarheiten nachzufragen oder bei offensichtlichen Verstößen zu rügen ist bei Architekten auch nur wenig bekannt oder dieser Schritt wird vermieden. Hier mag auch die Sorge vorherrschen, sich mit den Vergabestellen auf Dauer zu  „verscherzen“.
 
Auf Workshops oder in individuellen Beratungen, die
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den Kollegen zur Weiterbildung in Sachen VOF bietet, werden die vorgenannten Ressentiments von Kollegen und Kolleginnen sehr deutlich artikuliert. Und der Frust richtet sich dann sehr pauschal gegen alles und alle, die mit den Verfahren zu tun haben. Auch werden gebetsmühlenartig alternative Verfahren zur Auswahl von Architekturbüros vorgetragen, denen aber der rechtliche Rahmen auf Bundes- bzw. EU-Seite fehlt.
 
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arbeitet ständig – auch in Kooperation mit Juristen – an einer Verbesserung der Unterlagen, die wir als Dienstleister unseren Auftraggebern liefern. Ferner prüfen wir sehr fair die Bewerbungsunterlagen, wir halten die Prinzipien des „Transparenzgebotes“ und der „Gleichbehandlung“ sehr hoch. Nicht nur zum eigenen Schutz vor Verfahrensfehlern sondern auch um unsere Aufgabe sowohl der Vergabestelle als auch den Bewerbern gegenüber sehr ernst zu nehmen.
25/10/2013

Das Leitbild von frankundfeil im VOF-Vergabemanagement


 
Unser Leitbild enthält die Prinzipien und Werte, die unsere Arbeitshaltung bestimmen. Damit sind wir unseren Auftraggebern nachhaltig verpflichtet. Dies wissen unsere „Kunden“ aus gemeinsamen Projekten in der Vergangenheit – die neu hinzu kommenden Auftraggeber finden in unserem Leitbild die Mehr-Werte von
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.
 
Unsere Auftraggeber kommen mit ihren unterschiedlichen Erfahrungen und Denkweisen zu uns, sie fordern von
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eine qualifizierte, effiziente und pragmatische Arbeitsweise, die termin- und kostengerecht zu einem überzeugenden Vergabeergebnis führt. Um erfolgreich zu sein, setzen wir unser gesamtes Wissen und unsere Erfahrung ein - dort wo
neue Rechtsurteile unser Handeln im Vergabewesen bestimmen, sind wir innovativ und zielorientiert. Hinsichtlich neuer Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW 2013) oder der neuen Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI 2013) ist
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aktuell aufgestellt.
 
Eine ständige Beobachtung des „Vergabemarktes“ sowie eine permanente Weiterbildung ist für
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daher selbstverständlich. Im Markt bieten wir eine erfolgreiche Kombination aus relevanten Projekt- und Branchenerfahrungen. Davon profitieren unsere Auftraggeber. Sie erhalten bei jedem Vergabeverfahren - mit und ohne integrierten Planungswettbewerb - unsere maximale Leistung an Beratung und in der Auftragsumsetzung.
 
Fazit: Wir beraten nicht nur -
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erledigt die Arbeit auch erfolgreich. Wie tun wir das? Wir sind zuverlässige und kompetente Gesprächspartner, wir machen keine falschen Versprechungen, wir erkunden die Erwartungen unserer Auftraggeber und erfüllen diese dann auch.
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ist in den Kernkompetenzen „Projektstart und Vergabeverfahren“ immer up to date. Wir arbeiten ergebnisorientiert und stehen unseren Auftraggebern immer zur Seite.
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ist fair im Umgang mit allen Projektbeteiligten, wir gehen ehrlich miteinander um und begegnen allen Menschen mit Respekt. Ach, wissen Sie was: Rufen Sie uns an, dann erfahren Sie mehr zu unserem Leitbild.
08/11/2013

VOF-Vergabeverfahren: frankundfeil bringt die
Kosten auf den Tisch


 
Im Vorlauf zu Vergabeverfahren von Architekten- und Ingenieurleistungen werden vom Auftrageber (Vergabestelle) die Kosten für ein Projekt abgesteckt. Die Definition eines Kostenrahmens wird geprägt durch:
 
■  
das Budget (Haushaltsvorgabe) und
■  
die Bedarfsplanung (Projektziele).
 
Beide Aspekte müssen harmonisch in Einklang gebracht werden, damit ein realistischer
Kostenrahmen zustande kommt. Denn ohne diesen belastbaren Kostenrahmen sind die Projektziele und damit die Umsetzung des gesamten Projekts gefährdet. Beauftragt dies die Vergabestelle, so kümmert sich
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mit aller Erfahrung und aktuellen Kostenkenntnissen um die Erarbeitung des Kostenrahmens.
 
Im Vorlauf zu Vergabeverfahren von Architekten- und Ingenieurleistungen sind die folgenden kostenrelevanten Bausteine erforderlich:
 
■  
Eine Bedarfsplanung, mindestens die Aufstellung eines Raumprogramms mit m²-Vorgaben,
■  
die genaue Aufgaben- und Leistungsbeschreibung der Architekten- und Ingenieurleistungen, die vergeben werden sollen und
■  
die Definition des angestrebten Energiestandards für das Projekt (im Hinblick auf Investitions- und Betriebskosten)  
 
Warum ist eine fundierte Ermittlung des Kostenrahmens im Vorlauf zu Vergabeverfahren für die Vergabestelle unverzichtbar?
 
1.Die Schätzung des Auftragswertes (Honorarschätzung) ist mit größtmöglicher Sorgfalt und auf der Basis von objektiven Kriterien
durchzuführen. Sie dient zur Überprüfung der richtigen Vergabeart und schützt somit die Vergabestelle: Nur aufgrund eines zuvor qualifiziert ermittelten Projektkostenrahmens und einer genauen Aufgaben- und Leistungsbeschreibung kann festgestellt werden, ob der Auftragswert (hier das Architekten- oder Ingenieurhonorar) eine EU-weite (VOF-Verfahren) oder eine nationale Ausschreibung erforderlich macht. Aus dem Kostenrahmen und dem Leistungsbild, das der Auftraggeber beauftragen will, werden die „anrechenbaren Kosten“ zur Schätzung der HOAI-
Honorare errechnet.
 
2.Zur Schätzung der Projektkosten ist die frühzeitige Einbindung der Fördermittelgeber und Abstimmung über die zu erwartende Höhe der
Fördermittel anzuraten. Nur aufgrund der Ermittlung eines qualifizierten Kostenrahmens kann festgestellt werden, ob und in welcher Höhe das
geplante Projekt förderfähig ist. Ferner, ob ggf. die Umbau- und Modernisierungskosten das Budget für einen vergleichbaren Neubau
übersteigen und ein Neubau fördertechnisch günstiger zu bewerten ist. Die gesicherte Finanzierung ist eine grundlegende Voraussetzung für den Start eines Vergabeverfahrens.
 
3.Die Abschätzung der „Folgekosten“ (Nutzungskosten gemäß DIN 18960) sind zunehmend eine weitere Entscheidungsgrundlage für ein „Ja“
oder „Nein“ der Fördermittelgeber! Die Nutzungskostenplanung setzt in der Projektvorbereitungsphase als „Nutzungskostenrahmen“ ebenso eine Bedarfsplanung voraus - wenn nicht gar eine erste Planungskonzeption, wie sie üblicherweise im Rahmen eines Vergabeverfahrens über Planungswettbewerbe (RPW-Verfahren) generiert wird.
 
Wie gesagt:
frankundfeil
bringt die Kosten auf den Tisch.
22/11/2013