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Am Anfang war: Die Schätzung des Auftragswertes ...

 
Bei allen Vergabeverfahren nach VgV ist die Auftragswertschätzung einer früher, wichtiger Meilenstein. Unsere Beratung hierzu beginnt deshalb regelhaft mit diesen Fragen in der Vorbereitung:
 
1.Raumprogramm
Welche Räume und Flächen werden benötigt?
2.Kostenrahmen
Mit welchen Kosten ist zu rechnen?
3.
Auftragswertschätzung
Muss EU-weit ausgeschrieben werden?
Aufgrund unserer zurückliegenden langjährigen Planungstätigkeiten sind wir in der Lage für Ihr Projekt ein
Raumprogramm
zu erarbeiten, sei es eine Stadthalle oder ein Schulgebäude. Das Raumprogramm ist die Basis für die Definition Ihres
Kostenrahmens
und zugleich zur Überprüfung der Wirtschaftlichkeit Ihres Projektes.
 
Aus dem Kostenrahmen ist die
Auftragswertschätzung
für Architekten- und Ingenieurleistungen abzuleiten. Die Dokumentationspflicht des öffentlichen Auftraggebers beginnt nicht zuletzt mit der sorgfältigen Schätzung des Auftragswertes.
 
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unterstützt Sie bei Ihrer
Auftragswertschätzung
, zum einen aufgrund der umfangreichen HOAI-Kenntnisse. Weit schwieriger ist die Beurteilung, welche Leistungen bei der Schätzung des Auftragswertes zusammenzufassen sind.
 
§ 3 Abs. 7 VgV: „
Kann das beabsichtige Bauvorhaben oder die vorgesehene Erbringung einer Dienstleistung zu einem Auftrag führen, der in mehreren Losen vergeben wird, gilt dies nur für Lose über
gleichartige
Leistungen. Erreicht oder überschreitet der geschätzte Gesamtwert den maßgeblichen Schwellenwert, gilt diese Verordnung für die Vergabe jedes Loses.

 
Eine klare Beantwortung der Rechtsfrage nach der „Gleichartigkeit“ der Leistungen dürfte weiterhin offen bleiben und ist im Einzelfall zu prüfen – im Einklang von technischen und juristischen Aspekten.
02/10/2018

Angebotsöffnung – eine heilige Kuh.
Mit der e-Vergabe ist die Kuh allerdings vom Eis.


 
Die öffentlichen Vergabestellen bestanden traditionell darauf, die unversehrt eingegangenen Angebote von min. 2 Mitarbeitern selbst zu öffnen, ggf. mit der Lochmaschine zu stanzen und die Eingänge zu dokumentieren. So war das auch korrekt. Manche Dienstleistungsbüros haben als Subunternehmer bei Vergabeverfahren für Architekten- und Ingenieurleistungen diese Tätigkeit in der kürzlichen Vergangenheit „gern selbst übernommen“ – so aber nicht
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. Wir glauben, dass diese eher „hoheitliche Tätigkeit“ prinzipiell zum Schutz der Bieter auch in die Hände der öffentlichen Auftraggeber gehört. Verankert ist das Procedere als bieterschützende Maßnahme im § 55 Abs. 2 VgV, um jegliche Manipulationen an den
Bieterunterlagen oder den Empfangsregularien zu vermeiden. Die Übertragung der Angebotsöffnung an externe Büros hat sich z.T. also in der letzten Zeit eingebürgert, auch durch eine Aufweichung  des vorgenannten § 55 durch Urteile unterstützt. Es ist zu vermuten, dass diese Büros  sich durch namentliche Nennung – z.B. in einer EU-weiten Veröffentlichung im Amtsblatt – „wichtig“ machen wollen.
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braucht das nicht.
 
Nun hat sich aber durch die seit Oktober 2018 vorgeschriebene elektronische Vergabe, die sog. e-Vergabe, die Situation erneut verändert. Es ist ein neues Instrument, das aber mit dem normalen  Datenaustausch per Mail nichts zu tun hat – obwohl manche Dienstleister das immer noch glauben. Bei der nunmehr verbindlichen e-Vergabe findet zwar eine sehr ähnliche Prozedur statt, aber statt Briefumschläge zu öffnen wird Eingang eines elektronischen Angebots eine elektronische Signatur erzeugt und gespeichert. Die Umstellung auf die e-Vergabe und somit der Wechsel vom Medium Papier auf elektronische Medien hat bei vielen öffentlichen Auftraggebern zu Schwierigkeiten in der Umstellung generell und im Umgang mit den neuen e-Vergabe-Plattformen speziell geführt. Aber nicht nur bei den öffentlichen Auftraggebern, sondern auch bei den vergabeberatenden Büros. Das gilt nicht für
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, wir beherrschen das Instrument.
22/12/2019

Der Planungswettbewerb in den Zeiten der Corona

 
Seit dem Frühjahr 2020 und den Einschränkungen durch die Corona-Epidemie hat sich für die organisatorischen Abläufe von Planungswettbewerben sehr viel verändert. Der Umbruch   ist allerdings weniger dramatisch als in dem Buch „Die Liebe in den Zeiten der Cholera“ (Autor: Gabriel García Márquez) ausgeführt aber für eher rationale Planungs- und Organisationsabläufe dann doch schon einschneidend.
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haben seit Beginn der Coronawelle einige Wettbewerbsverfahren unter den neuen Schutzbedingungen durchgeführt. D.h., Schutz für die an den Verfahren beteiligten Personen entsprechend den Auflagen für die räumliche Konditionierung bei Versammlungen. Und diese gibt es in einem Vergabeverfahren mit integriertem Planungswettbewerb reichlich.

Die vorbereitenden Gespräche mit dem Auftraggeber/Auslober, die Etablierung von Entscheidergremien, die Begegnung mit den Wettbewerbsteilnehmern bei den Grundstückserkundungen und im Kolloquium und nicht zuletzt in der Preisgerichtssitzung und abschließend im Vergabegespräch. Das Tragen des Gesichtsschutzes und die Einhaltung der Abstandsregeln sind persönliche Maßnahmen jedes Einzelnen. Aber für die Zusammentreffen anlässlich der genannten Verfahrenstermine sind die bisher gewohnten Räumlichkeiten bezüglich der technischen Möglichkeiten und Größen meist nicht ausreichend. Es müssen wesentlich größere Räume gefunden werden, die bezüglich der logistischen Abläufe den Teilnehmern einen maximalen Schutz bieten. D.h. meist auch eine langfristige Buchung der Räume, eine Akzeptanz höherer Mietpreise, die Versorgung mit Getränken und auch Essen.
 
So bedeutete eine Preisgerichtssitzung vor zwei Monaten mit 30 Teilnehmern einen hohen organisatorischen Aufwand. Zwar waren wie gewohnt alle Wettbewerbsarbeiten übersichtlich an Stellwänden montiert - eine gemeinsame Betrachtung der Beiträge durch den großen Personenkreis erzeugte jedoch zu Recht Berührungsängste. Ergo wurden alle Pläne in Beamerpräsentationen den mit Abstand platzierten Preisgerichtlern präsentiert – wegen der enormen Datenmengen bei vielen „dichten“ Plänen eine hohe Anforderung an die Beamer- und Rechnerkonfiguration. Dies nur ein Beispiel. Abschließend:
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haben ein angepasstes Know-How entwickelt und können somit den Einschränkungen aus dem Coronageschehen gut trotzen. Hoffen wir dennoch alle, dass die Pandemie mit all ihren ernsten Folgen für viele Menschen ein baldiges Ende nimmt. Für uns alle, die im Arbeitsleben stehen, würde sich eine große Erleichterung bei weniger wirtschaftlichen Risiko einstellen und die Tätigkeit nervenschonender werden.
20/10/2021

Clusterbildung - Wendezeit für den Schulbau


 
Pädagogische Raumkonzepte begegnen uns bei der Bearbeitung von Vergabeverfahren zunehmend, weil die zukünftigen Nutzer Raumkonzepte erwarten, die über die üblichen Raumprogramme inhaltlich hinausgehen. Vorbemerkungen zum Pädagogischen Raumkonzept werden den Schulprojekten als wichtige inhaltliche und formale Anforderung vorangestellt. Für die Entwürfe - etwa bei der späteren Bearbeitung im Planungswettbewerb - bedeutet vor allem die Clusterbildung als Novum für ein Raumkonzept eine Abkehr von linearen Grundrisskonzepten. Geplant werden nun eher kompakte flächenintensive Lösungen. Allerdings stoßen die Anforderungen für Cluster-Grundrisse häufig an die Bedingungen der vorgegebenen Grundstückszuschnitte oder auch an die baurechtlichen Anforderungen.

Um vor der Veröffentlichung der Vergabeunterlagen im EU-Amtsblatt und der zu diesem Zeitpunkt fälligen Veröffentlichung der Auslobung für den Planungswettbewerb die Möglichkeiten einer späteren Realisierung des Cluster-Projektes auf einem Grundstück zu prüfen, plant
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häufig Machbarkeitsstudien. Diese Studien haben das Ziel, ein Ergebnis nachzuweisen, das den hohen Anforderungen der Vernetzung des gewünschten Cluster-Raumkonzeptes mit den ggf. einschränkenden Bedingungen aus Grundstück und Baurecht gerecht wird.
 
Das Organisationsmodell für zukünftige Schulen sieht die Bildung von Clustern vor, bei denen sich das Verhältnis von geschlossenen zu offenen Räumen zugunsten großzügiger Sichtbezüge ausdrückt. So kann z.B. das Raumkonzept für eine Integrierte Gesamtschule
4 Jahrgangscluster vorsehen, in denen je 4 Klassen pro Jahrgang beheimatet sind. Zudem gibt es dann mehrere Workspaces, in denen sich die Inputräume befinden. Um aus einem von der Lehrerschaft verfassten pädagogischen Raumkonzept zu zitieren:
 
Unsere Schule oder Integrierte Gesamtschule ist als vierzügige Schwerpunktschule mit Ganztagsschule in Angebotsform konzipiert. Sie umfasst eine entsprechend heterogene Schülerschaft, deren vielfältige Anforderungen das pädagogische Konzept Rechnung tragen muss. Die Leitlinien für diese Schülerschaft sind: Binnendifferenzierung und Individualisierung des Lernprozesses in offenen Lernumgebungen, lebensweltbezogene Projektarbeit, Demokratie und Medienbildung
“.
 
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hat die Kenntnisse und Ressourcen, um die frühen Prozesse der Cluster-Schulbaus rechtzeitig und professionell in die Planungsprozesse einzupflegen.
30/12/2023